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Sonstiges

Tierhaltung anzeigen

Anzeigepflicht beim Veterinäramt für die Haltung bestimmter Nutz- oder Heimtiere (z. B. Nutztierhaltung, gewerbsmäßige Tierhaltung).

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 97.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Anzeige beim Veterinäramt einreichen

    Mit Angaben zu Tierart, Anzahl und Haltungsbedingungen.

  2. 2

    Registrierung

    Erfassung in der Tierseuchenkasse bzw. HI-Tier-Datenbank, sofern erforderlich.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Anzeige vor Beginn der Tierhaltung versäumt
  • Änderungen im Tierbestand nicht gemeldet

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die anzeigepflichtige Tierbestände halten, z. B. Nutztiere oder gewerbsmäßige Tierhaltungen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 97.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Anzeige vor Beginn der Tierhaltung versäumt
  • Änderungen im Tierbestand nicht gemeldet

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Verwandte Leistungen

    Weiterlesen