Tierhaltung anzeigen
Anzeigepflicht beim Veterinäramt für die Haltung bestimmter Nutz- oder Heimtiere (z. B. Nutztierhaltung, gewerbsmäßige Tierhaltung).
So gehen Sie vor
- 1
Anzeige beim Veterinäramt einreichen
Mit Angaben zu Tierart, Anzahl und Haltungsbedingungen.
- 2
Registrierung
Erfassung in der Tierseuchenkasse bzw. HI-Tier-Datenbank, sofern erforderlich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Anzeige vor Beginn der Tierhaltung versäumt
- • Änderungen im Tierbestand nicht gemeldet
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die anzeigepflichtige Tierbestände halten, z. B. Nutztiere oder gewerbsmäßige Tierhaltungen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 97.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Anzeige vor Beginn der Tierhaltung versäumt
- •Änderungen im Tierbestand nicht gemeldet
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.