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Steuern & Abgaben

Verlustvortrag feststellen lassen

Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags durch das Finanzamt, der mit Gewinnen oder Einkünften künftiger Jahre verrechnet werden kann.

Bearbeitung: ca. 2 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Steuererklärung für das Verlustjahr abgeben

    Auch wenn keine Steuererklärungspflicht besteht, zur Feststellung des Verlustvortrags.

  2. 2

    Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags

    Wird vom Finanzamt erteilt.

  3. 3

    Verrechnung in Folgejahren

    Automatischer Abzug von positiven Einkünften in den Folgejahren.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Feststellung des Verlustvortrags nicht beantragt, obwohl keine Steuererklärungspflicht bestand
  • Verlustvortrag in Folgejahren nicht berücksichtigt, weil Bescheid nicht vorgelegt wurde

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erforderliche Steuererklärung für das Verlustjahr wurde nicht eingereicht

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Steuerpflichtige mit negativen Einkünften, die nicht vollständig mit anderen Einkünften desselben Jahres verrechnet werden konnten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Monate

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Feststellung des Verlustvortrags nicht beantragt, obwohl keine Steuererklärungspflicht bestand
  • Verlustvortrag in Folgejahren nicht berücksichtigt, weil Bescheid nicht vorgelegt wurde

Häufige Ablehnungsgründe

  • Erforderliche Steuererklärung für das Verlustjahr wurde nicht eingereicht

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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