Verlustvortrag feststellen lassen
Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags durch das Finanzamt, der mit Gewinnen oder Einkünften künftiger Jahre verrechnet werden kann.
So gehen Sie vor
- 1
Steuererklärung für das Verlustjahr abgeben
Auch wenn keine Steuererklärungspflicht besteht, zur Feststellung des Verlustvortrags.
- 2
Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags
Wird vom Finanzamt erteilt.
- 3
Verrechnung in Folgejahren
Automatischer Abzug von positiven Einkünften in den Folgejahren.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Feststellung des Verlustvortrags nicht beantragt, obwohl keine Steuererklärungspflicht bestand
- • Verlustvortrag in Folgejahren nicht berücksichtigt, weil Bescheid nicht vorgelegt wurde
Häufige Ablehnungsgründe
- • Erforderliche Steuererklärung für das Verlustjahr wurde nicht eingereicht
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Steuerpflichtige mit negativen Einkünften, die nicht vollständig mit anderen Einkünften desselben Jahres verrechnet werden konnten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Monate
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Feststellung des Verlustvortrags nicht beantragt, obwohl keine Steuererklärungspflicht bestand
- •Verlustvortrag in Folgejahren nicht berücksichtigt, weil Bescheid nicht vorgelegt wurde
Häufige Ablehnungsgründe
- •Erforderliche Steuererklärung für das Verlustjahr wurde nicht eingereicht
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.