Verwarngeld-Widerspruch einlegen
Widerspruch gegen ein Verwarngeld (z. B. wegen Falschparkens oder geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung) bei der zuständigen Bußgeldbehörde.
So gehen Sie vor
- 1
Verwarngeld nicht zahlen, wenn Widerspruch gewünscht
Mit der Zahlung wird das Verwarngeld wirksam und ist nicht mehr anfechtbar.
- 2
Stellungnahme an die Bußgeldbehörde senden
Innerhalb der gesetzten Frist.
- 3
Bußgeldverfahren oder Einstellung
Bei Nichtzahlung kann ein reguläres Bußgeldverfahren mit höherem Betrag folgen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Verwarngeld gezahlt und gleichzeitig Einspruch eingelegt – Zahlung gilt als Anerkenntnis
- • Frist von einer Woche zur Zahlung/Reaktion verstreichen lassen, dadurch Bußgeldverfahren mit höherem Betrag
Häufige Ablehnungsgründe
- • Verstoß durch Beweisfotos eindeutig belegt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die ein Verwarngeldangebot erhalten haben und dieses nicht akzeptieren.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 25.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Verwarngeld gezahlt und gleichzeitig Einspruch eingelegt – Zahlung gilt als Anerkenntnis
- •Frist von einer Woche zur Zahlung/Reaktion verstreichen lassen, dadurch Bußgeldverfahren mit höherem Betrag
Häufige Ablehnungsgründe
- •Verstoß durch Beweisfotos eindeutig belegt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.