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Verwarngeld-Widerspruch einlegen

Widerspruch gegen ein Verwarngeld (z. B. wegen Falschparkens oder geringfügiger Geschwindigkeitsüberschreitung) bei der zuständigen Bußgeldbehörde.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 25.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Verwarngeld nicht zahlen, wenn Widerspruch gewünscht

    Mit der Zahlung wird das Verwarngeld wirksam und ist nicht mehr anfechtbar.

  2. 2

    Stellungnahme an die Bußgeldbehörde senden

    Innerhalb der gesetzten Frist.

  3. 3

    Bußgeldverfahren oder Einstellung

    Bei Nichtzahlung kann ein reguläres Bußgeldverfahren mit höherem Betrag folgen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Verwarngeld gezahlt und gleichzeitig Einspruch eingelegt – Zahlung gilt als Anerkenntnis
  • Frist von einer Woche zur Zahlung/Reaktion verstreichen lassen, dadurch Bußgeldverfahren mit höherem Betrag

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verstoß durch Beweisfotos eindeutig belegt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die ein Verwarngeldangebot erhalten haben und dieses nicht akzeptieren.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 25.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Verwarngeld gezahlt und gleichzeitig Einspruch eingelegt – Zahlung gilt als Anerkenntnis
  • Frist von einer Woche zur Zahlung/Reaktion verstreichen lassen, dadurch Bußgeldverfahren mit höherem Betrag

Häufige Ablehnungsgründe

  • Verstoß durch Beweisfotos eindeutig belegt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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