Wahlschein beantragen
Beantragung eines Wahlscheins beim Wahlamt, der zur Stimmabgabe in einem anderen Wahlbezirk oder per Briefwahl berechtigt.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Wahlamt stellen
Online, schriftlich oder persönlich, mit Angabe der Wählerverzeichnisnummer.
- 2
Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten
Per Post oder zur Abholung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
3 Tage
Offiziell: max. ca. 1 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Wahlbenachrichtigung verlegt, dadurch verzögerte Antragstellung
Häufige Ablehnungsgründe
- • Antragsfrist (i. d. R. Freitag vor der Wahl, 18 Uhr) verpasst
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können oder per Briefwahl wählen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 3 Tage
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Wahlbenachrichtigung verlegt, dadurch verzögerte Antragstellung
Häufige Ablehnungsgründe
- •Antragsfrist (i. d. R. Freitag vor der Wahl, 18 Uhr) verpasst
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.