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Bildung

Weiterbildungsförderung bei der Arbeitsagentur beantragen

Übernahme von Lehrgangskosten und ggf. Zahlung von Unterhaltsgeld für eine berufliche Weiterbildung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Bearbeitung: ca. 3 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 70.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur/im Jobcenter

    Klärung von Eignung und Notwendigkeit der Weiterbildung.

  2. 2

    Bildungsgutschein erhalten

    Mit Gültigkeitszeitraum und Zielrichtung der Maßnahme.

  3. 3

    Anmeldung beim zertifizierten Bildungsträger

    Mit dem Bildungsgutschein, danach Übernahme der Kosten.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Maßnahme begonnen, bevor der Bildungsgutschein ausgestellt wurde
  • Zertifizierung des Bildungsträgers nicht geprüft

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme und Bildungsträger nicht zertifiziert (AZAV)
  • Weiterbildung nicht arbeitsmarktlich notwendig

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigte ohne Berufsabschluss.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen

Erfolgsquote

ca. 70.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme begonnen, bevor der Bildungsgutschein ausgestellt wurde
  • Zertifizierung des Bildungsträgers nicht geprüft

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme und Bildungsträger nicht zertifiziert (AZAV)
  • Weiterbildung nicht arbeitsmarktlich notwendig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

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