Weiterbildungsförderung bei der Arbeitsagentur beantragen
Übernahme von Lehrgangskosten und ggf. Zahlung von Unterhaltsgeld für eine berufliche Weiterbildung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
So gehen Sie vor
- 1
Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur/im Jobcenter
Klärung von Eignung und Notwendigkeit der Weiterbildung.
- 2
Bildungsgutschein erhalten
Mit Gültigkeitszeitraum und Zielrichtung der Maßnahme.
- 3
Anmeldung beim zertifizierten Bildungsträger
Mit dem Bildungsgutschein, danach Übernahme der Kosten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Maßnahme begonnen, bevor der Bildungsgutschein ausgestellt wurde
- • Zertifizierung des Bildungsträgers nicht geprüft
Häufige Ablehnungsgründe
- • Maßnahme und Bildungsträger nicht zertifiziert (AZAV)
- • Weiterbildung nicht arbeitsmarktlich notwendig
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschäftigte ohne Berufsabschluss.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 3 Wochen
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Maßnahme begonnen, bevor der Bildungsgutschein ausgestellt wurde
- •Zertifizierung des Bildungsträgers nicht geprüft
Häufige Ablehnungsgründe
- •Maßnahme und Bildungsträger nicht zertifiziert (AZAV)
- •Weiterbildung nicht arbeitsmarktlich notwendig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.