Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen
Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Treppenlift, barrierefreies Bad) bis zu 4.000 € je Maßnahme.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Bei der Pflegekasse mit Kostenvoranschlag und Beschreibung der geplanten Maßnahme.
- 2
Genehmigung abwarten
Erst nach Genehmigung darf die Maßnahme beginnen.
- 3
Rechnung einreichen und Zuschuss erhalten
Bis zu 4.000 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.000 €.
Benötigte Unterlagen
- KostenvoranschlagPflicht
Schriftlicher Kostenvoranschlag des Handwerkers oder Sanitätshauses.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Maßnahme vor Genehmigung begonnen (Zuschuss verfällt)
- • Nur Pflegekasse, nicht zusätzlich KfW-Förderung beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Maßnahme bereits durchgeführt (kein rückwirkender Zuschuss)
- • Maßnahme nicht pflegebedingt notwendig
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad in der häuslichen Pflege.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 85.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Maßnahme vor Genehmigung begonnen (Zuschuss verfällt)
- •Nur Pflegekasse, nicht zusätzlich KfW-Förderung beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Maßnahme bereits durchgeführt (kein rückwirkender Zuschuss)
- •Maßnahme nicht pflegebedingt notwendig
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.