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Pflege

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen

Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Treppenlift, barrierefreies Bad) bis zu 4.000 € je Maßnahme.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote: 85.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

    Bei der Pflegekasse mit Kostenvoranschlag und Beschreibung der geplanten Maßnahme.

  2. 2

    Genehmigung abwarten

    Erst nach Genehmigung darf die Maßnahme beginnen.

  3. 3

    Rechnung einreichen und Zuschuss erhalten

    Bis zu 4.000 € je Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.000 €.

Benötigte Unterlagen

  • KostenvoranschlagPflicht

    Schriftlicher Kostenvoranschlag des Handwerkers oder Sanitätshauses.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Maßnahme vor Genehmigung begonnen (Zuschuss verfällt)
  • Nur Pflegekasse, nicht zusätzlich KfW-Förderung beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme bereits durchgeführt (kein rückwirkender Zuschuss)
  • Maßnahme nicht pflegebedingt notwendig

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad in der häuslichen Pflege.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 85.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Maßnahme vor Genehmigung begonnen (Zuschuss verfällt)
  • Nur Pflegekasse, nicht zusätzlich KfW-Förderung beantragt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Maßnahme bereits durchgeführt (kein rückwirkender Zuschuss)
  • Maßnahme nicht pflegebedingt notwendig

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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