Zwangsversteigerung beantragen
Antrag eines Gläubigers beim Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) auf Zwangsversteigerung eines Grundstücks zur Befriedigung einer titulierten Forderung.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) stellen
Mit vollstreckbarem Titel und aktuellem Grundbuchauszug.
- 2
Anordnungsbeschluss und Wertgutachten
Das Gericht bestellt einen Sachverständigen zur Verkehrswertermittlung.
- 3
Versteigerungstermin
Öffentliche Versteigerung, Erlös wird zur Befriedigung der Gläubiger verwendet.
Benötigte Unterlagen
- GrundbuchauszugPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 18 Monate
Offiziell: max. ca. 12 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Grundbuchauszug nicht aktuell beigefügt
- • Vollstreckungsklausel fehlt auf dem Titel
Häufige Ablehnungsgründe
- • Vollstreckungstitel nicht wirksam zugestellt
- • Forderung bereits beglichen oder gestundet
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel gegen den Eigentümer eines Grundstücks.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 18 Monate
Erfolgsquote
ca. 70.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Grundbuchauszug nicht aktuell beigefügt
- •Vollstreckungsklausel fehlt auf dem Titel
Häufige Ablehnungsgründe
- •Vollstreckungstitel nicht wirksam zugestellt
- •Forderung bereits beglichen oder gestundet
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 14 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.