Ausländerbehörde Neustadt an der Weinstraße
Aufenthaltstitel und Einbürgerung – Zuständigkeit für Neustadt an der Weinstraße.
Diese Aufgabe wird in Neustadt an der Weinstraße über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgeramt) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Ausländerbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Hindenburgstraße, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Mo, Di 08:00–12:00, Mo 13:00–16:00, Do 13:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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