Straßenverkehrsbehörde Ahrweiler
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Ahrweiler.
Diese Aufgabe wird in Ahrweiler über die zentrale Kreisverwaltung (Kreisverwaltung Ahrweiler) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Wilhelmstraße 26-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Mo–Mi, Fr 07:30–12:00 · Do 07:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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