Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde Garmisch-Partenkirchen
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Garmisch-Partenkirchen.
Diese Aufgabe wird in Garmisch-Partenkirchen über die zentrale Kreisverwaltung (Markt Garmisch-Partenkirchen) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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- Bewohnerparkausweis beantragen in Garmisch-Partenkirchen
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- Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragen in Garmisch-Partenkirchen
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- Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen in Garmisch-Partenkirchen
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- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Garmisch-Partenkirchen
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