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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Garmisch-Partenkirchen

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Garmisch-Partenkirchen.

Diese Aufgabe wird in Garmisch-Partenkirchen über die zentrale Kreisverwaltung (Markt Garmisch-Partenkirchen) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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