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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Gifhorn

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Gifhorn.

Diese Aufgabe wird in Gifhorn über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Gifhorn) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Marktplatz 1, 38518 Gifhorn

Mo–Fr 08:30–12:00 · Do 08:30–12:00, 14:00–17:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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