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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Horb am Neckar

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Horb am Neckar.

Diese Aufgabe wird in Horb am Neckar über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Horb) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Marktplatz 8, 72160 Horb am Neckar

+49 7451 901-0

Mo–Fr 08:00–11:30, Di 13:30–16:00, Do 13:30–17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

Termin online buchen

Viele Ämter bieten eine Online-Terminvergabe direkt auf ihrer offiziellen Website.

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