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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Kirchhain

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Kirchhain.

Diese Aufgabe wird in Kirchhain über die zentrale Stadtverwaltung (Historisches Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Am Markt 1, 35274 Kirchhain

Mo–Mi 08:00–12:30, 13:30–16:00 · Do 11:00–12:30, 13:30–16:00 · Fr 08:00–12:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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