Straßenverkehrsbehörde Lichtenau
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Lichtenau.
Diese Aufgabe wird in Lichtenau über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Grauelsbaum) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Glockenstraße 5, 77839 Lichtenau
OV.Grauelsbaum@lichtenau-baden.de
Mi 10:00–12:00 · Do 14:00–16:30 · Fr 16:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
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