Straßenverkehrsbehörde Neumarkt in der Oberpfalz
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Neumarkt in der Oberpfalz.
Diese Aufgabe wird in Neumarkt in der Oberpfalz über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz
Mo, Di 08:00–16:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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