Straßenverkehrsbehörde Neustadt an der Aisch
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Neustadt an der Aisch.
Diese Aufgabe wird in Neustadt an der Aisch über die zentrale Stadtverwaltung (Bürgerbüro) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Würzburger Straße 33, Neustadt an der Aisch
Mo–Fr 08:00–12:00, Mo, Di, Do 14:00–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Neustadt an der Aisch
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