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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Neustadt in Holstein

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Neustadt in Holstein.

Diese Aufgabe wird in Neustadt in Holstein über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

+49 4561 619-0

info@stadt-neustadt.de

Mo–Fr 08:00–12:00 · Di 08:00–12:00, 14:00–17:30

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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