Straßenverkehrsbehörde Neustadt in Holstein
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Neustadt in Holstein.
Diese Aufgabe wird in Neustadt in Holstein über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
Mo–Fr 08:00–12:00 · Di 08:00–12:00, 14:00–17:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Bewohnerparkausweis
- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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- Einrichtung einer Tempo-30-Zone anregen in Neustadt in Holstein
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