Straßenverkehrsbehörde Nordhausen
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Nordhausen.
Diese Aufgabe wird in Nordhausen über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Nordhausen Haus 1) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Mo, Fr 08:30–12:00 · Di 08:30–16:00 · Do 08:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
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