Straßenverkehrsbehörde Nürnberger Land
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Nürnberger Land.
Diese Aufgabe wird in Nürnberger Land über die zentrale Kreisverwaltung (Landratsamt Nürnberger Land) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Mo, Di 07:30–16:00 · Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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