Straßenverkehrsbehörde Rhein-Sieg-Kreis
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Rhein-Sieg-Kreis.
Diese Aufgabe wird in Rhein-Sieg-Kreis über die zentrale Kreisverwaltung (Kreishaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
Mo–Do 08:30–16:00 · Fr 08:30–12:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
- Verkehrsanordnung
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