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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Rheingau-Taunus-Kreis

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Rheingau-Taunus-Kreis.

Diese Aufgabe wird in Rheingau-Taunus-Kreis über die zentrale Kreisverwaltung (Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Geisenheimer Straße 79, 65385 Rüdesheim am Rhein

Mo–Fr 08:00–12:00 · Di 08:00–12:00, 14:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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