Straßenverkehrsbehörde Schloß Holte-Stukenbrock
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Schloß Holte-Stukenbrock.
Diese Aufgabe wird in Schloß Holte-Stukenbrock über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Schloß Holte-Stukenbrock) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Rathausstraße 2, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Mo 08:00–12:00, 13:30–17:30 · Di 08:00–12:00, 13:30–17:00 · Mi, Fr 08:00–12:00 · Do 08:00–12:00, 13:30–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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