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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Stadt Wehlen

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Stadt Wehlen.

Diese Aufgabe wird in Stadt Wehlen über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Markt 5, 01829 Stadt Wehlen

Mo, Di, Do, Fr 08:00–12:00, Di 13:00–18:00, Do 13:00–15:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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