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Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde Weilheim an der Teck

Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Weilheim an der Teck.

Diese Aufgabe wird in Weilheim an der Teck über die zentrale Stadtverwaltung (Rathaus Weilheim an der Teck) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.

Kontakt & Anschrift

Marktplatz 6, 73235 Weilheim an der Teck

Mo 07:30–12:30, Di–Fr 09:00–12:00, Di 15:00–18:00

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Bewohnerparkausweis
  • Sondernutzung Straße
  • Verkehrsanordnung

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