Zum Inhalt springen
StaatsNavigator
Untere Naturschutzbehörde

Untere Naturschutzbehörde Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Garmisch-Partenkirchen(*).

Garmisch-Partenkirchen(*) ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Garmisch-Partenkirchen – nicht das örtliche Rathaus.

Zur zuständigen Stelle: Untere Naturschutzbehörde Garmisch-Partenkirchen

Kontakt & Anschrift

Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.

Zuständigkeiten

  • Naturschutz
  • Baumfällgenehmigung
  • Artenschutz

Weiterlesen