Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde Landkreis Freudenstadt
Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Horb am Neckar.
Horb am Neckar ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Freudenstadt – nicht das örtliche Rathaus.
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