Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde Landkreis Nürnberger Land
Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Lauf an der Pegnitz.
Lauf an der Pegnitz ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Nürnberger Land – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Naturschutzbehörde Nürnberger LandKontakt & Anschrift
Waldluststraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Mo, Di 07:30–16:00 · Mi, Fr 07:30–12:30 · Do 07:30–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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