Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde Landkreis Schaumburg
Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Obernkirchen.
Obernkirchen ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Landkreis Schaumburg – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Naturschutzbehörde SchaumburgKontakt & Anschrift
Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen
Mo–Fr 08:30–12:00, Di 14:00–15:30, Do 15:00–18:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
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