Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde Kreis Gütersloh
Naturschutz, Baumfällgenehmigungen und Artenschutz in Schloß Holte-Stukenbrock.
Schloß Holte-Stukenbrock ist eine kreisangehörige Stadt. Für „Untere Naturschutzbehörde" ist die Kreisverwaltung zuständig: Kreis Gütersloh – nicht das örtliche Rathaus.
Zur zuständigen Stelle: Untere Naturschutzbehörde GüterslohKontakt & Anschrift
Herzebrocker Straße 140, 33334 Gütersloh
Mo–Do 07:30–17:30, Fr 07:30–12:30
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
- Naturschutz
- Baumfällgenehmigung
- Artenschutz
Weiterlesen
- Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
- Baumfällgenehmigung beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock
Baumfällgenehmigung beantragen – Übersicht
- Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen in Schloß Holte-Stukenbrock
Ausnahmegenehmigung Naturschutzgebiet beantragen – Übersicht
- Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung in Schloß Holte-Stukenbrock
Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung – Übersicht
- Bundesland-Infos
Regionale Besonderheiten
- Zuständigkeitsfinder