Straßenverkehrsbehörde Westerwaldkreis
Bewohnerparken, Verkehrsanordnungen und Sondernutzungen von Straßen in Westerwaldkreis.
Diese Aufgabe wird in Westerwaldkreis über die zentrale Kreisverwaltung (Kreisverwaltung des Westerwaldkreises) abgewickelt. Bitte dort nach der zuständigen Abteilung „Straßenverkehrsbehörde" fragen.
Kontakt & Anschrift
Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur
kreisverwaltung@westerwaldkreis.de
Mo–Fr 08:00–12:00 · Mo–Di 14:00–16:00
Quelle: OpenStreetMap. Öffnungszeiten bitte vor dem Besuch auf der offiziellen Seite prüfen.
Zuständigkeiten
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- Sondernutzung Straße
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