Schwarme
Diepholz · 5.000 EW · Gemeinde
Schwarme liegt im Diepholz (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Diepholz zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Stuhr oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Schwarme
Diese Behörden im Diepholz bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Schwarme.
Bürgeramt
Bürgeramt Schwarme
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Diepholz (zuständig für Schwarme)
Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
05441 976-3333
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Schwarme
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Schwarme
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Schwarme
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde – Landkreis Diepholz (Standort Diepholz) (zuständig für Schwarme)
Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz
05441 976-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Landkreis Diepholz (zuständig für Schwarme)
Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
05441 976-3333
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Schwarme
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Schwarme
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Schwarme
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