Wahlenau
Rhein-Hunsrück-Kreis · 5.000 EW · Gemeinde
Wahlenau liegt im Rhein-Hunsrück-Kreis (Gemeinde, 5.000 Einwohner). Für Bürgerdienste wie Personalausweis, Reisepass oder Kfz-Zulassung sind die Ämter im Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig – je nach Leistung auf Gemeinde- oder Landkreisebene. Viele Anträge werden über den Kreissitz Boppard oder das zuständige Landratsamt bearbeitet.
Zuständige Ämter für Wahlenau
Diese Behörden im Rhein-Hunsrück-Kreis bearbeiten typische Bürgeranträge für Einwohner von Wahlenau.
Bürgeramt
Bürgeramt Wahlenau
Meldeangelegenheiten · Personalausweis · Reisepass
Kfz-Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle – LK Rhein-Hunsrück-Kreis (zuständig für Wahlenau)
Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern
06761 82-351
Kfz-Zulassung · Ummeldung · Abmeldung
Standesamt
Standesamt Wahlenau
Geburtsurkunde · Eheschließung · Sterbeurkunde
Ordnungsamt
Ordnungsamt Wahlenau
Hundesteuer · Gewerbeüberwachung · Ruhestörung
Gewerbeamt
Gewerbeamt Wahlenau
Gewerbeanmeldung · Gewerbeummeldung · Gewerbeabmeldung
Ausländerbehörde
Ausländerbehörde Rhein-Hunsrück-Kreis (zuständig für Wahlenau)
Ludwigstr. 3/5, 55469 Rhein-Hunsrück-Kreis
06761/82-0
Aufenthaltstitel · Niederlassungserlaubnis · Einbürgerung
Führerscheinstelle
Führerscheinstelle – Rhein-Hunsrück-Kreis (zuständig für Wahlenau)
Ludwigstraße 3 - 5, 55469 Simmern
06761 82-344
Führerschein · Umtausch · Verlängerung
Finanzamt
Finanzamt Wahlenau
Steuererklärung · Lohnsteuer · Umsatzsteuer
Jobcenter
Jobcenter Wahlenau
0800 4 5555 00
Bürgergeld · Arbeitslosengeld II · Eingliederung
Anträge in Wahlenau
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