Zum Inhalt springen
StaatsNavigator
Migration & Integration

Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen nach §§ 27 ff. AufenthG – erfordert in der Regel ein nationales Visum vor der Einreise.

Bearbeitung: ca. 4 Monate
Erfolgsquote: 65.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Nationales Visum im Herkunftsland beantragen

    Familien-Visum (Kategorie D) bei der deutschen Auslandsvertretung.

  2. 2

    Einreise und Wohnsitzanmeldung

    Wohnsitz nach Einreise innerhalb von 14 Tagen anmelden.

  3. 3

    Aufenthaltserlaubnis bei Ausländerbehörde beantragen

    Innerhalb der Visumgültigkeit bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Benötigte Unterlagen

  • ReisepassPflicht
  • Eheurkunde oder GeburtsurkundePflicht
  • Einkommensnachweise des StammberechtigtenPflichtOft vergessen

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Monate

Offiziell: max. ca. 3 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Visumsantrag im Herkunftsland vergessen
  • Antrag zu spät nach Einreise gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht gesichert
  • Sprachkenntnisse A1 nicht nachgewiesen (Ehegattennachzug zu Drittstaatlern)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern zu Deutschen oder Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Monate

Erfolgsquote

ca. 65.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Visumsantrag im Herkunftsland vergessen
  • Antrag zu spät nach Einreise gestellt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Lebensunterhalt nicht gesichert
  • Sprachkenntnisse A1 nicht nachgewiesen (Ehegattennachzug zu Drittstaatlern)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Muss ich Deutschkenntnisse nachweisen?

Für Ehegattennachzug zu Drittstaatlern: einfache Deutschkenntnisse (A1) vor der Einreise.

Weiterlesen