Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen nach §§ 27 ff. AufenthG – erfordert in der Regel ein nationales Visum vor der Einreise.
So gehen Sie vor
- 1
Nationales Visum im Herkunftsland beantragen
Familien-Visum (Kategorie D) bei der deutschen Auslandsvertretung.
- 2
Einreise und Wohnsitzanmeldung
Wohnsitz nach Einreise innerhalb von 14 Tagen anmelden.
- 3
Aufenthaltserlaubnis bei Ausländerbehörde beantragen
Innerhalb der Visumgültigkeit bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Benötigte Unterlagen
- ReisepassPflicht
- Eheurkunde oder GeburtsurkundePflicht
- Einkommensnachweise des StammberechtigtenPflichtOft vergessen
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Monate
Offiziell: max. ca. 3 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Visumsantrag im Herkunftsland vergessen
- • Antrag zu spät nach Einreise gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Lebensunterhalt nicht gesichert
- • Sprachkenntnisse A1 nicht nachgewiesen (Ehegattennachzug zu Drittstaatlern)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern zu Deutschen oder Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Visumsantrag im Herkunftsland vergessen
- •Antrag zu spät nach Einreise gestellt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Lebensunterhalt nicht gesichert
- •Sprachkenntnisse A1 nicht nachgewiesen (Ehegattennachzug zu Drittstaatlern)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Fragen & Antworten
Muss ich Deutschkenntnisse nachweisen?▼
Für Ehegattennachzug zu Drittstaatlern: einfache Deutschkenntnisse (A1) vor der Einreise.