Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von in Deutschland lebenden Personen nach §§ 27 ff. AufenthG – erfordert in der Regel ein nationales Visum vor der Einreise.
Damit wir Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug mit dem zuständigen Ausländerbehörde in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Reisepass · Eheurkunde oder Geburtsurkunde · Einkommensnachweise des Stammberechtigten
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
100–110 € Aufenthaltstitel, sonst kostenlos
Nationales Visum im Herkunftsland beantragen
Familien-Visum (Kategorie D) bei der deutschen Auslandsvertretung.
Einreise und Wohnsitzanmeldung
Wohnsitz nach Einreise innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Aufenthaltserlaubnis bei Ausländerbehörde beantragen
Innerhalb der Visumgültigkeit bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern zu Deutschen oder Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 65.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Für Ehegattennachzug zu Drittstaatlern: einfache Deutschkenntnisse (A1) vor der Einreise.