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Bildung

BAföG-Auslandsförderung beantragen

Förderung eines Auslandssemesters oder Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 5 BAföG).

Bearbeitung: ca. 1 Monate
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 82.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen BAföG-Amt stellen

    Mindestens 3 Monate vor Auslandsaufenthalt.

  2. 2

    Immatrikulationsnachweis der ausländischen Hochschule einreichen

    Zulassungsbescheid oder vorläufige Bestätigung.

  3. 3

    Erhöhten Förderbetrag erhalten

    Ggf. Zuschlag für Mietkosten, Studiengebühren und Reisepauschale.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsnachweis ausländische HochschulePflicht

    Bestätigung der ausländischen Hochschule über die Zulassung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Antrag zu spät eingereicht (mind. 3 Monate vorab)
  • Immatrikulationsnachweis der ausländischen Hochschule fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Auslandsstudium steht nicht in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Heimstudiengang
  • Antrag nicht rechtzeitig vor Auslandsaufenthalt gestellt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

BAföG-berechtigte Studierende, die ein Semester oder Studienjahr im Ausland verbringen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 82.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu spät eingereicht (mind. 3 Monate vorab)
  • Immatrikulationsnachweis der ausländischen Hochschule fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Auslandsstudium steht nicht in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Heimstudiengang
  • Antrag nicht rechtzeitig vor Auslandsaufenthalt gestellt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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