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Bildung

BAföG-Auslandsförderung beantragen

Förderung eines Auslandssemesters oder Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 5 BAföG).

Wo wohnen Sie?

Damit wir BAföG-Auslandsförderung beantragen mit dem zuständigen BAföG-Amt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

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Bearbeitung: ca. 1 MonateErfolgsquote: 82.0 %
Zuletzt geprüft: 10. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Zulassungsnachweis ausländische Hochschule · Personalausweis oder Reisepass

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    Je nach Fall unterschiedlich

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim zuständigen BAföG-Amt stellen

    Mindestens 3 Monate vor Auslandsaufenthalt.

  2. 2

    Immatrikulationsnachweis der ausländischen Hochschule einreichen

    Zulassungsbescheid oder vorläufige Bestätigung.

  3. 3

    Erhöhten Förderbetrag erhalten

    Ggf. Zuschlag für Mietkosten, Studiengebühren und Reisepauschale.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

BAföG-berechtigte Studierende, die ein Semester oder Studienjahr im Ausland verbringen.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Monate

Erfolgsquote

ca. 82.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu spät eingereicht (mind. 3 Monate vorab)
  • Immatrikulationsnachweis der ausländischen Hochschule fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Auslandsstudium steht nicht in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Heimstudiengang
  • Antrag nicht rechtzeitig vor Auslandsaufenthalt gestellt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Fragen & Antworten

Wie lange dauert BAföG-Auslandsförderung beantragen?

In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datenqualität
100 %

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