Förderung eines Auslandssemesters oder Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§ 5 BAföG).
Damit wir BAföG-Auslandsförderung beantragen mit dem zuständigen BAföG-Amt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Zulassungsnachweis ausländische Hochschule · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
Je nach Fall unterschiedlich
Antrag beim zuständigen BAföG-Amt stellen
Mindestens 3 Monate vor Auslandsaufenthalt.
Immatrikulationsnachweis der ausländischen Hochschule einreichen
Zulassungsbescheid oder vorläufige Bestätigung.
Erhöhten Förderbetrag erhalten
Ggf. Zuschlag für Mietkosten, Studiengebühren und Reisepauschale.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
BAföG-berechtigte Studierende, die ein Semester oder Studienjahr im Ausland verbringen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 82.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 30 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.