Betreuungsunterhalt beantragen
Antrag auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für unverheiratete Elternteile, die ein Kind betreuen – eingereicht beim Familiengericht oder durch Beistandschaft beim Jugendamt.
So gehen Sie vor
- 1
Beratung beim Jugendamt
Jugendamt kann kostenlose Beistandschaft übernehmen.
- 2
Antrag beim Familiengericht
Durch Anwalt oder Jugendamt als Beistand einreichen.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des KindesPflicht
- Einkommensnachweise beider ElternteilePflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Monate
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag zu spät gestellt – keine Rückwirkung über 1 Monat
- • Betreuungsbedarf nicht ausreichend dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- • Einkommen des anderen Elternteils zu gering
- • Zumutbare Erwerbstätigkeit trotz Betreuung möglich
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unverheiratete Elternteile, die das gemeinsame Kind betreuen und deshalb nicht erwerbstätig sein können.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 68.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag zu spät gestellt – keine Rückwirkung über 1 Monat
- •Betreuungsbedarf nicht ausreichend dokumentiert
Häufige Ablehnungsgründe
- •Einkommen des anderen Elternteils zu gering
- •Zumutbare Erwerbstätigkeit trotz Betreuung möglich
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie lange gibt es Betreuungsunterhalt?▼
Mindestens 3 Jahre; Verlängerung möglich, wenn Kindeswohl oder Betreuungssituation es erfordert.