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Soziales & Familie

Betreuungsunterhalt beantragen

Antrag auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für unverheiratete Elternteile, die ein Kind betreuen – eingereicht beim Familiengericht oder durch Beistandschaft beim Jugendamt.

Bearbeitung: ca. 4 Monate
Erfolgsquote: 68.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Beratung beim Jugendamt

    Jugendamt kann kostenlose Beistandschaft übernehmen.

  2. 2

    Antrag beim Familiengericht

    Durch Anwalt oder Jugendamt als Beistand einreichen.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des KindesPflicht
  • Einkommensnachweise beider ElternteilePflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Monate

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag zu spät gestellt – keine Rückwirkung über 1 Monat
  • Betreuungsbedarf nicht ausreichend dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen des anderen Elternteils zu gering
  • Zumutbare Erwerbstätigkeit trotz Betreuung möglich

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unverheiratete Elternteile, die das gemeinsame Kind betreuen und deshalb nicht erwerbstätig sein können.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Monate

Erfolgsquote

ca. 68.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag zu spät gestellt – keine Rückwirkung über 1 Monat
  • Betreuungsbedarf nicht ausreichend dokumentiert

Häufige Ablehnungsgründe

  • Einkommen des anderen Elternteils zu gering
  • Zumutbare Erwerbstätigkeit trotz Betreuung möglich

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Verwandte Leistungen

Fragen & Antworten

Wie lange gibt es Betreuungsunterhalt?

Mindestens 3 Jahre; Verlängerung möglich, wenn Kindeswohl oder Betreuungssituation es erfordert.

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