Antrag auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB für unverheiratete Elternteile, die ein Kind betreuen – eingereicht beim Familiengericht oder durch Beistandschaft beim Jugendamt.
Damit wir Betreuungsunterhalt beantragen mit dem zuständigen Familiengericht in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Betreuungsunterhalt beantragen.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Geburtsurkunde des Kindes · Einkommensnachweise beider Elternteile
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
kostenlos
Beratung beim Jugendamt
Jugendamt kann kostenlose Beistandschaft übernehmen.
Antrag beim Familiengericht
Durch Anwalt oder Jugendamt als Beistand einreichen.
Antrag einreichen
Persönlich, postalisch oder online beim zuständigen Amt einreichen und Bearbeitungsbestätigung aufbewahren.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Unverheiratete Elternteile, die das gemeinsame Kind betreuen und deshalb nicht erwerbstätig sein können.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 4 Monate
Erfolgsquote
ca. 68.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Mindestens 3 Jahre; Verlängerung möglich, wenn Kindeswohl oder Betreuungssituation es erfordert.