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Recht

Europäisches Nachlasszeugnis beantragen

Amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erbenstellung nachweist, wenn kein notarielles Testament vorhanden ist.

Bearbeitung: ca. 4 Wochen
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Nachlassgericht (Amtsgericht) stellen

    Persönlich mit eidesstattlicher Versicherung oder notariell.

  2. 2

    Unterlagen einreichen

    Sterbeurkunde, Verwandtschaftsnachweise, Testament oder Erbvertrag.

  3. 3

    Erbschein erhalten

    Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde des ErblassersPflicht

    Amtliche Sterbeurkunde.

  • VerwandtschaftsnachweisePflichtOft vergessen

    Geburts- und Heiratsurkunden zur Abstammungsdarstellung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 4 Wochen

Offiziell: max. ca. 1 Monate

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Antrag beim falschen Gericht (zuständig: letzter Wohnsitz des Erblassers)
  • Sterbeurkunde nicht beglaubigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Widersprüchliche Testament-Auslegung
  • Weitere Erben nicht bekannt oder ungeklärt

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Erben, die gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt ihre Erbenstellung nachweisen müssen.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Antrag beim falschen Gericht (zuständig: letzter Wohnsitz des Erblassers)
  • Sterbeurkunde nicht beglaubigt

Häufige Ablehnungsgründe

  • Widersprüchliche Testament-Auslegung
  • Weitere Erben nicht bekannt oder ungeklärt

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

Verwandte Leistungen

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