Europäisches Nachlasszeugnis beantragen
Amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das die Erbenstellung nachweist, wenn kein notarielles Testament vorhanden ist.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Nachlassgericht (Amtsgericht) stellen
Persönlich mit eidesstattlicher Versicherung oder notariell.
- 2
Unterlagen einreichen
Sterbeurkunde, Verwandtschaftsnachweise, Testament oder Erbvertrag.
- 3
Erbschein erhalten
Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert.
Benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde des ErblassersPflicht
Amtliche Sterbeurkunde.
- VerwandtschaftsnachweisePflichtOft vergessen
Geburts- und Heiratsurkunden zur Abstammungsdarstellung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 4 Wochen
Offiziell: max. ca. 1 Monate
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Antrag beim falschen Gericht (zuständig: letzter Wohnsitz des Erblassers)
- • Sterbeurkunde nicht beglaubigt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Widersprüchliche Testament-Auslegung
- • Weitere Erben nicht bekannt oder ungeklärt
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Erben, die gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt ihre Erbenstellung nachweisen müssen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 4 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Antrag beim falschen Gericht (zuständig: letzter Wohnsitz des Erblassers)
- •Sterbeurkunde nicht beglaubigt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Widersprüchliche Testament-Auslegung
- •Weitere Erben nicht bekannt oder ungeklärt
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.