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Verkehr

Fahrzeug stilllegen (außer Betrieb setzen)

Vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle, z. B. bei saisonaler Nutzung oder Reparatur.

Bearbeitung: 1 Tag
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 99.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Zulassungsstelle aufsuchen oder Online-Abmeldung nutzen

    Mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie den Kennzeichen.

  2. 2

    Kennzeichen entstempeln lassen

    Zulassungsstelle entfernt die Stempelplaketten.

  3. 3

    Bestätigung der Außerbetriebsetzung

    Kfz-Steuer und Pflichtversicherung entfallen für den Stilllegungszeitraum.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und IIPflicht

    Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

1 Tag

Offiziell: max. 1 Tag

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Kennzeichen nicht mitgebracht
  • Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Fahrzeugeigentümer, die ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 1 Tag

Erfolgsquote

ca. 99.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Kennzeichen nicht mitgebracht
  • Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

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