Fahrzeug stilllegen (außer Betrieb setzen)
Vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle, z. B. bei saisonaler Nutzung oder Reparatur.
So gehen Sie vor
- 1
Zulassungsstelle aufsuchen oder Online-Abmeldung nutzen
Mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie den Kennzeichen.
- 2
Kennzeichen entstempeln lassen
Zulassungsstelle entfernt die Stempelplaketten.
- 3
Bestätigung der Außerbetriebsetzung
Kfz-Steuer und Pflichtversicherung entfallen für den Stilllegungszeitraum.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und IIPflicht
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
1 Tag
Offiziell: max. 1 Tag
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Kennzeichen nicht mitgebracht
- • Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Fahrzeugeigentümer, die ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Kennzeichen nicht mitgebracht
- •Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.