Vorübergehende Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle, z. B. bei saisonaler Nutzung oder Reparatur.
Damit wir Fahrzeug stilllegen (außer Betrieb setzen) mit dem zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrzeug stilllegen (außer Betrieb setzen).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Zulassungsbescheinigung Teil I und II · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
ca. 30–50 € Behörde
Zulassungsstelle aufsuchen oder Online-Abmeldung nutzen
Mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie den Kennzeichen.
Kennzeichen entstempeln lassen
Zulassungsstelle entfernt die Stempelplaketten.
Bestätigung der Außerbetriebsetzung
Kfz-Steuer und Pflichtversicherung entfallen für den Stilllegungszeitraum.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Fahrzeugeigentümer, die ihr Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: 1 Tag
Erfolgsquote
ca. 99.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
In der Regel ca. 1 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.