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Gewerbe & Selbständigkeit

Finanzanlagenvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34f GewO)

Erlaubnis für die Ausübung eines Reisegewerbes (Haustürgeschäfte, Markthandel, ambulanter Verkauf) nach § 55 GewO.

Bearbeitung: ca. 1 Wochen
Erfolgsquote: 90.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Antrag beim Gewerbeamt am Wohnort stellen

    Mit Personalausweis, Führungszeugnis und ggf. Fachkundennachweis.

  2. 2

    Prüfung der Zuverlässigkeit

    Führungszeugnis und Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis.

  3. 3

    Reisegewerbekarte erhalten

    Muss bei jeder Ausübung des Reisegewerbes mitgeführt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Führungszeugnis (Belegart O)Pflicht

    Polizeiliches Führungszeugnis zur Behördenvorlage.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 1 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Persönlich oder per Post

Häufige Fehler

  • Reisegewerbekarte nicht mitgeführt (Ordnungswidrigkeit)
  • Tätigkeit vor Ausstellung begonnen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Persönliche Unzuverlässigkeit (Vorstrafen, Insolvenz)
  • Tätigkeit ist erlaubnispflichtig (§ 55a Ausnahmen)

Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Personen, die gewerblich außerhalb fester Geschäftslokale tätig sein möchten.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen

Erfolgsquote

ca. 90.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Reisegewerbekarte nicht mitgeführt (Ordnungswidrigkeit)
  • Tätigkeit vor Ausstellung begonnen

Häufige Ablehnungsgründe

  • Persönliche Unzuverlässigkeit (Vorstrafen, Insolvenz)
  • Tätigkeit ist erlaubnispflichtig (§ 55a Ausnahmen)

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.

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