Erlaubnis für die Ausübung eines Reisegewerbes (Haustürgeschäfte, Markthandel, ambulanter Verkauf) nach § 55 GewO.
Damit wir Finanzanlagenvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34f GewO) mit dem zuständigen Gewerbeamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Finanzanlagenvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34f GewO).
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Führungszeugnis (Belegart O) · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Persönlich oder per Post beim Amt
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Antrag beim Gewerbeamt am Wohnort stellen
Mit Personalausweis, Führungszeugnis und ggf. Fachkundennachweis.
Prüfung der Zuverlässigkeit
Führungszeugnis und Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis.
Reisegewerbekarte erhalten
Muss bei jeder Ausübung des Reisegewerbes mitgeführt werden.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Personen, die gewerblich außerhalb fester Geschäftslokale tätig sein möchten.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Woche
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
In der Regel ca. 7 Werktage – je nach Behörde und Auslastung.