Finanzanlagenvermittler-Erlaubnis beantragen (§ 34f GewO)
Erlaubnis für die Ausübung eines Reisegewerbes (Haustürgeschäfte, Markthandel, ambulanter Verkauf) nach § 55 GewO.
So gehen Sie vor
- 1
Antrag beim Gewerbeamt am Wohnort stellen
Mit Personalausweis, Führungszeugnis und ggf. Fachkundennachweis.
- 2
Prüfung der Zuverlässigkeit
Führungszeugnis und Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis.
- 3
Reisegewerbekarte erhalten
Muss bei jeder Ausübung des Reisegewerbes mitgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart O)Pflicht
Polizeiliches Führungszeugnis zur Behördenvorlage.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Persönlich oder per Post
Häufige Fehler
- • Reisegewerbekarte nicht mitgeführt (Ordnungswidrigkeit)
- • Tätigkeit vor Ausstellung begonnen
Häufige Ablehnungsgründe
- • Persönliche Unzuverlässigkeit (Vorstrafen, Insolvenz)
- • Tätigkeit ist erlaubnispflichtig (§ 55a Ausnahmen)
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Personen, die gewerblich außerhalb fester Geschäftslokale tätig sein möchten.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Wochen
Erfolgsquote
ca. 90.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Reisegewerbekarte nicht mitgeführt (Ordnungswidrigkeit)
- •Tätigkeit vor Ausstellung begonnen
Häufige Ablehnungsgründe
- •Persönliche Unzuverlässigkeit (Vorstrafen, Insolvenz)
- •Tätigkeit ist erlaubnispflichtig (§ 55a Ausnahmen)
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.