Häusliche Krankenpflege beantragen
Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V – Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen) und Grundpflege bei Personen, die nach Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung zuhause gepflegt werden.
So gehen Sie vor
- 1
Pflegegrad beantragen
Erst Pflegegradantrag stellen; Begutachtung durch Medizinischen Dienst abwarten.
- 2
Pflegegeldantrag stellen
Schriftlich oder online bei der Pflegekasse.
- 3
Beratungseinsätze einhalten
Ab PG 2: halbjährlich, ab PG 3–5: vierteljährlich Beratungseinsatz nachweisen.
Benötigte Unterlagen
- PflegegradnachweisPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 1 Monate
Offiziell: max. ca. 4 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI vergessen (Pflegegeld wird eingestellt)
- • Pflegegrad noch nicht beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- • Pflegegrad 1 nicht ausreichend für Pflegegeld
- • Pflege nicht durch private Person
Gegen eine Ablehnung können Sie in der Regel Widerspruch einlegen.
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
GKV-Versicherte, die nach Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung vorübergehend Pflegehilfe zuhause benötigen.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI vergessen (Pflegegeld wird eingestellt)
- •Pflegegrad noch nicht beantragt
Häufige Ablehnungsgründe
- •Pflegegrad 1 nicht ausreichend für Pflegegeld
- •Pflege nicht durch private Person
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
Verwandte Leistungen
Fragen & Antworten
Wie hoch ist das Pflegegeld 2024?▼
PG 2: 332 €, PG 3: 573 €, PG 4: 765 €, PG 5: 947 € monatlich (Stand 2024).