Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V – Kostenübernahme durch die Krankenkasse für Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen) und Grundpflege bei Personen, die nach Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung zuhause gepflegt werden.
Damit wir Häusliche Krankenpflege beantragen mit dem zuständigen Pflegekasse in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Pflegegradnachweis · Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
332 €, PG 3: 573 €, PG 4: 765 €, PG 5: 947 € monatlich (Stand 202
Pflegegrad beantragen
Erst Pflegegradantrag stellen; Begutachtung durch Medizinischen Dienst abwarten.
Pflegegeldantrag stellen
Schriftlich oder online bei der Pflegekasse.
Beratungseinsätze einhalten
Ab PG 2: halbjährlich, ab PG 3–5: vierteljährlich Beratungseinsatz nachweisen.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
GKV-Versicherte, die nach Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung vorübergehend Pflegehilfe zuhause benötigen.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 1 Monate
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Widerspruch binnen 30 Tagen schriftlich – mit Begründung, warum der Bescheid falsch ist, und fehlenden Nachweisen.
PG 2: 332 €, PG 3: 573 €, PG 4: 765 €, PG 5: 947 € monatlich (Stand 2024).