Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim KBA – z. B. zur Halterfeststellung nach einem Unfall. Nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse.
So gehen Sie vor
- 1
Berechtigtes Interesse nachweisen
z. B. Unfallprotokoll oder Schaden dokumentieren.
- 2
Antrag online oder schriftlich stellen
Mit Begründung und Gebührenvorauszahlung (ca. 10,20 €).
- 3
Auskunft per Post erhalten
KBA sendet Auskunft schriftlich zu.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis des berechtigten InteressesPflicht
- PersonalausweisPflicht
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 3 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • Ohne Begründung beantragt
- • Falsches Kennzeichen angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- • Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unfallgeschädigte, Anwälte und Behörden mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ohne Begründung beantragt
- •Falsches Kennzeichen angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Kann jeder Auskunft beantragen?▼
Nein, nur Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Unfallgläubiger).