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Mobilität & Fahrzeuge

Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt

Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim KBA – z. B. zur Halterfeststellung nach einem Unfall. Nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 80.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Berechtigtes Interesse nachweisen

    z. B. Unfallprotokoll oder Schaden dokumentieren.

  2. 2

    Antrag online oder schriftlich stellen

    Mit Begründung und Gebührenvorauszahlung (ca. 10,20 €).

  3. 3

    Auskunft per Post erhalten

    KBA sendet Auskunft schriftlich zu.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis des berechtigten InteressesPflicht
  • PersonalausweisPflicht

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 3 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • Ohne Begründung beantragt
  • Falsches Kennzeichen angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unfallgeschädigte, Anwälte und Behörden mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ohne Begründung beantragt
  • Falsches Kennzeichen angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Kann jeder Auskunft beantragen?

Nein, nur Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Unfallgläubiger).

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