Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim KBA – z. B. zur Halterfeststellung nach einem Unfall. Nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt mit dem zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Nachweis des berechtigten Interesses · Personalausweis
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
10,20 €)
So gehen Sie vor
- 1
Berechtigtes Interesse nachweisen
z. B. Unfallprotokoll oder Schaden dokumentieren.
- 2
Antrag online oder schriftlich stellen
Mit Begründung und Gebührenvorauszahlung (ca. 10,20 €).
- 3
Auskunft per Post erhalten
KBA sendet Auskunft schriftlich zu.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Unfallgeschädigte, Anwälte und Behörden mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •Ohne Begründung beantragt
- •Falsches Kennzeichen angegeben
Häufige Ablehnungsgründe
- •Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Kann jeder Auskunft beantragen?▼
Nein, nur Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Unfallgläubiger).
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Datenqualität
- 100 %