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Mobilität & Fahrzeuge

Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen

Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim KBA – z. B. zur Halterfeststellung nach einem Unfall. Nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse.

Wo wohnen Sie?

Damit wir Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt mit dem zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt in Ihrer Stadt anzeigen können.

Oder Großstadt wählen:

Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Bearbeitung: ca. 2 WochenErfolgsquote: 80.0 %
Zuletzt geprüft: 10. August 2026

Sofort-Antwort

  1. 1

    Diese Unterlagen benötigen Sie

    Nachweis des berechtigten Interesses · Personalausweis

  2. 2

    Zuständige Behörde

    Behörde Ihres Hauptwohnsitzes

  3. 3

    So erledigen Sie es

    Direkt online beantragen

  4. 4

    Kosten

    10,20 €)

Zuständige Behörde finden

So gehen Sie vor

  1. 1

    Berechtigtes Interesse nachweisen

    z. B. Unfallprotokoll oder Schaden dokumentieren.

  2. 2

    Antrag online oder schriftlich stellen

    Mit Begründung und Gebührenvorauszahlung (ca. 10,20 €).

  3. 3

    Auskunft per Post erhalten

    KBA sendet Auskunft schriftlich zu.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Unfallgeschädigte, Anwälte und Behörden mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse.

Einkommensgrenze

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 80.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • Ohne Begründung beantragt
  • Falsches Kennzeichen angegeben

Häufige Ablehnungsgründe

  • Berechtigtes Interesse nicht nachgewiesen

Alternativen

  • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
  • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

Bei Ablehnung

Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

Fragen & Antworten

Kann jeder Auskunft beantragen?

Nein, nur Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Unfallgläubiger).

Aktualität & Quelle

Pflege
Laufend geprüft & aktualisiert
Quelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Datenqualität
100 %

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