Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim KBA – z. B. zur Halterfeststellung nach einem Unfall. Nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse.
Damit wir Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt mit dem zuständigen Kraftfahrt-Bundesamt in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Fahrzeugregisterauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Nachweis des berechtigten Interesses · Personalausweis
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
10,20 €)
Berechtigtes Interesse nachweisen
z. B. Unfallprotokoll oder Schaden dokumentieren.
Antrag online oder schriftlich stellen
Mit Begründung und Gebührenvorauszahlung (ca. 10,20 €).
Auskunft per Post erhalten
KBA sendet Auskunft schriftlich zu.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Unfallgeschädigte, Anwälte und Behörden mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 80.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Nein, nur Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Unfallgläubiger).