Lebensmittelbetrieb bei der Lebensmittelüberwachung registrieren
Pflichtregistrierung von Lebensmittelunternehmen (Gastronomie, Handel, Herstellung) nach Art. 6 VO (EG) 852/2004 beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
So gehen Sie vor
- 1
Registrierungsformular ausfüllen
Angaben zu Betriebsart, Produkten und Räumlichkeiten.
- 2
HACCP-Eigenkontrollsystem einrichten
Gesetzliche Pflicht für alle Lebensmittelunternehmen.
- 3
Registrierung beim Veterinäramt / Lebensmittelüberwachungsamt einreichen
Online oder schriftlich.
Benötigte Unterlagen
- GewerbeanmeldungPflicht
- HACCP-KonzeptPflichtOft vergessen
- Grundriss der Betriebsräume
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Gebühren
Je nach Fall unterschiedlich
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen
Offiziell: max. ca. 2 Wochen
Online-Antrag
Online möglich – beim zuständigen Amt
Häufige Fehler
- • HACCP-Konzept nicht vorhanden
- • Anmeldung nach Betriebseröffnung vergessen
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alle, die gewerblich Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder abgeben.
Einkommensgrenze
Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •HACCP-Konzept nicht vorhanden
- •Anmeldung nach Betriebseröffnung vergessen
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Muss ich mich auch anmelden, wenn ich nur gelegentlich verkaufe?▼
Ja, sobald gewerblich Lebensmittel abgegeben werden, gilt die Registrierungspflicht.