Pflichtregistrierung von Lebensmittelunternehmen (Gastronomie, Handel, Herstellung) nach Art. 6 VO (EG) 852/2004 beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Damit wir Lebensmittelbetrieb bei der Lebensmittelüberwachung registrieren mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachung in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
Sie werden zur geführten Suche weitergeleitet – mit Kontaktdaten, Termin und nächsten Schritten für Lebensmittelbetrieb bei der Lebensmittelüberwachung registrieren.
Sofort-Antwort
Diese Unterlagen benötigen Sie
Gewerbeanmeldung · HACCP-Konzept
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
Registrierungsformular ausfüllen
Angaben zu Betriebsart, Produkten und Räumlichkeiten.
HACCP-Eigenkontrollsystem einrichten
Gesetzliche Pflicht für alle Lebensmittelunternehmen.
Registrierung beim Veterinäramt / Lebensmittelüberwachungsamt einreichen
Online oder schriftlich.
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Wer bekommt es?
Alle, die gewerblich Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder abgeben.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Ja, sobald gewerblich Lebensmittel abgegeben werden, gilt die Registrierungspflicht.