Lebensmittelbetrieb bei der Lebensmittelüberwachung registrieren beantragen
Pflichtregistrierung von Lebensmittelunternehmen (Gastronomie, Handel, Herstellung) nach Art. 6 VO (EG) 852/2004 beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Wo wohnen Sie?
Damit wir Lebensmittelbetrieb bei der Lebensmittelüberwachung registrieren mit dem zuständigen Lebensmittelüberwachung in Ihrer Stadt anzeigen können.
Oder Großstadt wählen:
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Sofort-Antwort
- 1
Diese Unterlagen benötigen Sie
Gewerbeanmeldung · HACCP-Konzept
- 2
Zuständige Behörde
Behörde Ihres Hauptwohnsitzes
- 3
So erledigen Sie es
Direkt online beantragen
- 4
Kosten
20–60 € je nach Gemeinde
So gehen Sie vor
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Registrierungsformular ausfüllen
Angaben zu Betriebsart, Produkten und Räumlichkeiten.
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HACCP-Eigenkontrollsystem einrichten
Gesetzliche Pflicht für alle Lebensmittelunternehmen.
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Registrierung beim Veterinäramt / Lebensmittelüberwachungsamt einreichen
Online oder schriftlich.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →
Das Wichtigste vor dem Antrag
Wer bekommt es?
Alle, die gewerblich Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder abgeben.
Einkommensgrenze
Bearbeitungszeit
Bundesweit: ca. 2 Wochen
Erfolgsquote
ca. 95.0 % (Schätzung)
Häufigste Fehler
- •HACCP-Konzept nicht vorhanden
- •Anmeldung nach Betriebseröffnung vergessen
Häufige Ablehnungsgründe
Alternativen
- Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
- Sozialberatung vor Antragstellung nutzen
Bei Ablehnung
Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.
Fragen & Antworten
Muss ich mich auch anmelden, wenn ich nur gelegentlich verkaufe?▼
Ja, sobald gewerblich Lebensmittel abgegeben werden, gilt die Registrierungspflicht.
Aktualität & Quelle
- Pflege
- Laufend geprüft & aktualisiert
- Quelle
- Bundesportal (verwaltung.bund.de)
- Datenqualität
- 91 %