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Gewerbe & Unternehmen

Lebensmittelbetrieb bei der Lebensmittelüberwachung registrieren

Pflichtregistrierung von Lebensmittelunternehmen (Gastronomie, Handel, Herstellung) nach Art. 6 VO (EG) 852/2004 beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Bearbeitung: ca. 2 Wochen
Online-Antrag möglichErfolgsquote: 95.0 %

So gehen Sie vor

  1. 1

    Registrierungsformular ausfüllen

    Angaben zu Betriebsart, Produkten und Räumlichkeiten.

  2. 2

    HACCP-Eigenkontrollsystem einrichten

    Gesetzliche Pflicht für alle Lebensmittelunternehmen.

  3. 3

    Registrierung beim Veterinäramt / Lebensmittelüberwachungsamt einreichen

    Online oder schriftlich.

Benötigte Unterlagen

  • GewerbeanmeldungPflicht
  • HACCP-KonzeptPflichtOft vergessen
  • Grundriss der Betriebsräume

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.Behörde finden →

Gebühren

Je nach Fall unterschiedlich

Bearbeitungszeit

ca. 2 Wochen

Offiziell: max. ca. 2 Wochen

Online-Antrag

Online möglich – beim zuständigen Amt

Häufige Fehler

  • HACCP-Konzept nicht vorhanden
  • Anmeldung nach Betriebseröffnung vergessen

Das Wichtigste vor dem Antrag

Wer bekommt es?

Alle, die gewerblich Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder abgeben.

Einkommensgrenze

Grenze variiert nach Haushalt und Region – Tabelle beim zuständigen Amt oder im Antragsassistenten.

Bearbeitungszeit

Bundesweit: ca. ca. 2 Wochen

Erfolgsquote

ca. 95.0 % (Schätzung)

Häufigste Fehler

  • HACCP-Konzept nicht vorhanden
  • Anmeldung nach Betriebseröffnung vergessen

Häufige Ablehnungsgründe

    Alternativen

    • Verwandte Leistungen im Antrags-Assistenten prüfen
    • Sozialberatung vor Antragstellung nutzen

    Bei Ablehnung

    Bescheid genau lesen: oft hilft Nachreichung oder Neuantrag statt Widerspruch.

    Fragen & Antworten

    Muss ich mich auch anmelden, wenn ich nur gelegentlich verkaufe?

    Ja, sobald gewerblich Lebensmittel abgegeben werden, gilt die Registrierungspflicht.

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